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BVerwG, 18.10.1957 - I CB 105.57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.04.1957 - V - A 50/56
- BVerwG, 18.10.1957 - I CB 105.57
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.12.1958 - I C 191.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1957 - I CB 105.57
Die von dem Berufungsgericht in einem ebenfalls bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängigen Rechtsstreit (BVerwG I C 191.56) bejahte Frage, ob die Justizverwaltung, auch wenn sie das Bedürfnis für die Zulassung weiterer Prozeßagenten bei einem Gericht im Hinblick auf die Zahl der bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwälte an sich verneint, in Ausnahmefällen gleichwohl die Zulassung aussprechen darf, ist für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unerheblich, da der Sachverhalt in jenem. - BVerwG, 27.10.1955 - I C 140.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.10.1957 - I CB 105.57
Der Senat hat in seinem Urteil in dieser Sachevom 27. Oktober 1955 - BVerwG I C 140.53 - zu den grundsätzlichen Rechtsfragen, die der Rechtsstreit aufwirft, Stellung genommen.
- BVerwG, 04.12.1958 - I C 191.56
Rechtsmittel
In einem solchen Fall kann, wie der Senat bereits in seinemBeschluß vom 18. Oktober 1957 - BVerwG I CB 105.57 - festgestellt hat, unbedenklich davon ausgegangen werden, daß eine ausreichende Zahl von Rechtsanwälten für die Wahrnehmung von mündlichen Verhandlungen auch bei dem Amtsgericht zur Verfügung steht.